Änderungskündigung – Unwirksamkeit einer Änderungskündigung bei Änderungen der Arbeitszeit, die den dringenden betrieblichen Umfang überschreiten
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. März 2021 entschieden, dass eine Änderungskündigung dann unwirksam sei, wenn die geänderte Arbeitszeit über den dringenden betrieblichen Umfang hinaus gehe (5 Sa 67/20). Wirksamkeit einer Änderungskündigung: Voraussetzung für eine Änderungskündigung sei, dass sich die Änderungen am Maßstab eines dringenden betrieblichen Umfangs messen lassen können. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! [...]