Keine außerordentliche Kündigung, wenn krankheitsbedingte Kinder mit zur Arbeit gebracht werden
Grundsatz: Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 04. September 2019 entschieden, dass eine außerordentliche Kündigung dann nicht gerechtfertigt sei, wenn ein Beschäftigter ein krankes und betreuungspflichtges Kind mit zur Arbeit nehme (3 Ca 642/19). Dogmatik: Es liege zwar ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten vor, allerdings rechtfertige dies kein e außerordentliche Kündigung. Praxistipp: [...]