Betriebsverfassungsrecht – virtuelle Betriebsratssitzungen
Grundsatz: Das Arbeitsgericht Köln hat mit Beschluss vom 24. März 2021 entschieden, dass Sanktionen für eine virtuell duchgeführte Betriebsratssitzung in der Pandemie unzulässig sei (18 BVGa 11/ 21). Begründung: Die aktuelle Zeit erlaube dies, wenn eine Präsenzsitzung aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Corona-Vorgaben nicht möglich sei. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Die Einführung des § 129 BetrVG sowie die Entwicklungen im [...]