Betriebsverfassungsrecht – Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 08. März 2022 entschieden, dass der Gesamtbetriebsrat bei der Einführung von „MS Office 365“ dann zuständig sei, wenn diese Software im gesamten Unternehmen genutzt und auch zentral verwaltet werden soll (1 ABR 20/21). Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrat: Im Fall einer unternehmenseinheitlichen Verwendung dieser Software, handele es sich um eine originäre Zuständigkeit [...]