Arbeitnehmerpflichten – Keine Kontrolle des Dienstplans
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 27. September 2022 entschieden, dass ein Mitarbeiter weder dazu verpflichtet sei, in dessen Freizeit regelmäßig die Aktualität des Dienstplanes zu prüfen, noch stets darauf in seiner Freizeit warten müsste, dass ein Arbeitgeber den Dienstplan verändern könnte (1 Sa 39 öD/22). Änderungen des Dienstplanes: Werde der Dienstplan in der Freizeit [...]