Betriebsverfassungsrecht – Kein wirksames Handeln ohne Betriebsratsbeschluss
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 08. Februar 2022 entschieden, dass der Betriebsrat nicht ohne Betriebsratsbeschluss handeln könne (1 AZR 233/21). Keine Anscheinsvollmacht: Der Betriebsratsvorsitzende kann nicht auf Grundlage nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht ohne Betriebsratsbeschluss rechtswirksam für den Betriebsrat handeln. Nebenpflicht: Zudem habe der Betriebsratsvorsitzende auf Verlangen des Arbeitgebers eine Abschrift der Sitzungsniederschrift über genau diesen [...]