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Kanzlei 2023-08-07T10:45:17+02:00

IN HAMBURG, FÜR HAMBURG

Der Standort Hamburg wurde bewusst gewählt, da die Metropole als das „Tor zur Welt“ weltoffen, Neuem gegenüber aufgeschlossen und stets in Bewegung ist. Diesen Attributen fühlt sich die Rechtsanwaltskanzlei Hadyk | Hamburg verpflichtet.

Die Rechtsanwaltskanzlei Hadyk | Hamburg bearbeitet individual- und kollektivarbeitsrechtliche Fälle.

Neben der „klassischen“ Rechtsbetreuung wird dem Fall entsprechend und den Umständen angepasst, stets versucht, eine streitschlichtende und vorverhandelnde Lösung zu finden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Hadyk | Hamburg ist Ihr (lokaler) Ansprechpartner!

DIE RECHTSANWÄLTE . FÜR IHR GUTES RECHT.

DR.* MARC HADYK, LL.M. (SAN DIEGO)

*Mehrfach promoviert
LEITENDER RECHTSANWALT

In der Praxis beschäftigt sich Rechtsanwalt Hadyk auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Rechtsanwalt Hadyk absolvierte den Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht. Die anwaltlichen Tätigkeiten von Rechtsanwalt Hadyk umfassen die Beratung von Betriebsräten sowie die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern.

Dozent für Betriebsräte: Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Hadyk Referent für Betriebsräte-Schulungen sowie für arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Themen.

Veröffentlichungen: Herr Marc Hadyk veröffentlicht regelmäßig zu arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Themen. Rechtsanwalt Hadyk ist zudem Autor für den Verlag Vahlen, der zu dem bekannten juristischen C.H.Beck-Konzern gehört. Unter anderem veröffentlicht er regelmäßig Beiträge in der Fachzeitschrift Betriebsrat und Recht (BRuR).  Zudem hat Rechtsanwalt Hadyk eine Promotion veröffentlicht zum Thema der „Erforderlichkeit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Betriebsratsmitglieder“.

Datenschutz: Herr Hadyk ist seit August 2018 TÜV Nord zertifizierter Datenschutzbeauftragter.

PROF. DR. SIMON A. FISCHER, LL.M. *

* Freier Mitarbeiter

RECHTSANWALT

Rechtsanwalt Prof. Dr. Simon A. Fischer, LL.M. hat Rechtswissenschaften an den Universitäten Hamburg, Hagen und Bilbao studiert.

Herr Fischer berät die Mandanten der Kanzlei kompetent im Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Er hat die Fachanwaltslehrgänge für Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und für Gewerblichen Rechtsschutz erfolgreich absolviert. Seit dem Jahre 2018 ist er TÜV Nord zertifizierter Datenschutzbeauftragter.

Herr Fischer leitet zudem den Studiengang Wirtschaftsrecht an der SRH Fernhochschule – The Mobile University.

NANDA Y. WITECKA *

* Freier Mitarbeiter

RECHTSANWALT

Rechtsanwalt Nanda Y. Witecka ist seit Mai 2011 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Er berät und vertritt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebs- und Personalräte in allen Fragen des Mitbestimmungs- und Arbeitsrechts. Er hat erfolgreich am Fachanwaltskurs Arbeitsrecht teilgenommen. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Witecka als Referent bei Betriebsräteschulungen tätig.

Er verfügt über fundierte und praktische Erfahrungen im Bereich des Arbeitsrechts. Diese hat er sich als Angestellter einer gesetzlichen Krankenkasse erworben, wo er eine leitende Funktion im Personalwesen innehatte. Er war vor seiner anwaltlichen Tätigkeit auch in der Rechtsabteilung der Handelskammer Hamburg beschäftigt, so dass ihm die wirtschaftlichen Zusammenhänge des Arbeits- und Mitbestimmungsrechtes geläufig sind.

Herr Rechtsanwalt Witecka hat an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel studiert. Während seines Studiums hat er an einem Studienprogramm in Paris an der Université Paris Descartes sowie am Institut Catholique teilgenommen.

VERÖFFENTLICHUNGEN

Reformstau im Betriebsverfassungsrecht

(Hadyk, in: BRuR 2/2022, S. 45 ff.): Der Autor Hadyk geht auf den aktuellen Stand des Betriebsverfassungsrechts ein, besonders beleuchtet im Licht des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes.

Die Beschlussfassung des Betriebsrats

(Hadyk, in: BRuR 5/2002, S. 176 ff.): Die Beschlussfassung ist ein zentrales Thema der Betriebsratsarbeit. Der Autor Hadyk geht auf grundlegende Voraussetzungen ein, Besonderheiten und „Stolperfallen“ rund um das Thema Betriebsratsbeschluss.

Die Anrufung der Einigungsstelle

(Hadyk, in: BRuR 11/2022, S. 420 ff.): Die formalen Voraussetzungen der Anrufung eines Einigungsstellenverfahrens werden in diesem Beitrag von dem Autor Hadyk dargestellt und erklärt.

Die Erforderlichkeit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Betriebsratsmitglieder:

Das von dem Autor Hadyk geschriebene Promotionswerk beleuchtet umfassend nicht nur die Thematik der Haftung von Betriebsratsmitgliedern, sondern stellt auch die völlig neue und spannende Frage, ob es nicht betriebsverfassungsrechtlich erforderlich wäre, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Betriebsratsmitglieder einzuführen. Dabei bleiben die Ausführungen nicht nur rein theoretischer Art, sondern stellen auch einen sehr engen Praxisbezug her. Ein Muss für jedes Betriebsratsmitglied!

„Duzen“ als mitbestimmungspflichte Angelegenheit des Betriebsrates?

Quelle: „Personal-Spezial“ (dort Personal-Spezial 2019, 201901)

Weitere Informationen unter personal-portal.beck.de und beck-online.beck.de

„Arbeitshilfen für Betriebsräte – Urlaub“

Mitbestimmung: § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG. Grundsätze, Planung und Festlegung
Diese Broschüre aus der Reihe „Arbeitshilfen für Betriebsräte“ richtet sich an alle Mitglieder des Betriebsrats, da die Regelungen der Festlegung, Erteilung Nutzung des Urlaubs für alle Betriebsräte und Mitarbeiter im Betrieb von größtem Interesse ist. Behandelt werden die Grundsätze für den Anspruch auf Urlaub sowie dessen Planung und Festlegung. Behandelt werden auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Fragen zur Festlegung und Gewährung des Urlaubs sowie Fragen zur Durchsetzbarkeit der Mitbestimmungsrechte. Sie können die Broschüre hier im Verlag Vahlen bestellen.

„Soziologen als Sachverständige für den Betriebsrat im Kontext einer Betriebsänderung?“

Der Betriebsrat kann einen Sachverständigen bzw. Berater hinzuziehen, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Beitrag stellt die Frage, ob dies auch ein Soziologe sein kann – speziell im Kontext einer Betriebsänderung. Hier können den Beitrag nachlesen: Hadyk, in: Arbeitsrecht Aktuell 20/2016, 20. Oktober 2016, S. 497 ff.

Foto: © sp4764 - Fotolia.com

„Die gesetzgeberische Weiterentwicklung des Teilzeitrechts: Diese Veränderungen müssen Sie beachten!“

Weitere Informationen zu dieser Veröffentlichung finden Sie hier.

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