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Betriebsverfassungsrecht – Auswirkungen fehlerhafter Ladungen zur Betriebsratssitzung auf die (Un-)Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen

Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 27. November 2023 entschieden, dass ein Betriebsratsbeschluss wegen einer fehlerhafter Ladung zu der Betriebsratssitzung (hier: Ersatzmitglied) unwirksam werde (9 Sa 27/23).

Fehlerhafte LadungIm Fall einer Verhinderung eines ordentlichen Betriebsratsmitglieds habe der Vorsitzende alle in Betracht kommenden Möglichkeiten auszuschöpfen, damit auch telefonisch oder auf elektronischem Weg, um ein Ersatzmitglied zu laden.

Unwirksamkeit des BetriebsratsbeschlussesAndernfalls könne es zur Unwirksamkeit des auf dieser Betriebsratssitzung gefassten Beschlusses kommen.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Der Betriebsratsvorsitzende hat (aber auch nur dann) im Fall der Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds ein Ersatzmitglied zu laden. Hierbei handelt es sich um eine gesetzgeberische Verpflichtung gem. § 29 Abs. 2 S. 6 BetrVG. Wird dagegen verstoßen, hat dies Auswirkungen auf die Besetzung des Gremiums – ein eigentlich zu ladendes (Ersatz-)Mitglied wird an der Beschlussfassung und damit an seiner Willensbildung ausgeschlossen. Die Unwirksamkeit eines solchen Beschlusses ist daher mangels berechtigten Personenkreises, der darüber abgestimmt hat, dogmatisch folgerichtig und konsequent. Diese Rechtsprechung zeigt (erneut), wie kompliziert das betriebsverfassungsrechtliche Ladungsrecht i.S.d. § 29 Abs. 2 S. 6 i.V.m. 25 BetrVG ist und dass v.a. Betriebsratsvorsitzende entsprechend geschult werden müssen. Diese Rechtsprechung sollten dennoch alle Arbeitgeber und Betriebsratsmitglieder kennen!

Von | 2024-05-02T12:04:41+02:00 2. Mai 2024|Betriebsverfassungrecht|