Betriebsverfassungsrecht – Betriebsratswahl
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 20. Januar 2021 entschieden, dass die Betriebsratswahl bei Stimmabgabe ohne Umschläge unwirksam sei (7 ABR 3/20). Voraussetzung: Die Vorgaben der Wahlordnung gelte es als zwingende Verfahrensvorschriften zu wahren – so auch die Stimmenabgabe in Umschlägen. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Die Betriebsratswahl ist streng formalistisch geprägt. Dies gilt es zu wahren! [...]