Betriebsverfassungsrecht – Sperrwirkung bei Betriebsvereinbarungen
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 13. Dezember 2022 entschieden, dass eine Betriebsvereinbarung nur dann ganz oder teilweise unwirksam sei wegen der Sperrwirkung eines Tarifvertrages, wenn sie tarifliche Regelungen eigenständig regele (5 TaBV 10/22). Eigenständige Regelung: An einer eigenständigen Regelung einer Betriebsvereinbarung fehle es jedenfalls dann, wenn die Betriebsvereinbarung lediglich den Inhalt des Tarifvertrages (deklaratorisch) [...]