Betriebsverfassungsrecht – Auskunftsanspruch des Betriebsrats erstreckt sich auch auf schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Mitarbeiter
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 20. Mai 2022 entschieden, dass sich der betriebsverfassungsrechtliche Auskunftsanspruch auch auf die personenbezogenen Daten schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Mitarbeiter beziehe (12 TaBV 4/21). Rechtsgrundlage: Als Rechtsgrundlage diene dafür § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats umfassen auch Themen schwerbehinderter Mitarbeiter (vgl. [...]