Betriebsverfassungsrecht – Bestandswirkung im Fall mangelnder Beteiligung des Betriebsrats
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 21. Februar 2024 entschieden, dass sich im Fall einer nicht erfolgten Beteiligung des Betriebsrats zu Entlohnungsgrundsätzen Arbeitnehmer, die durch die allein vom Arbeitgeber vorgenommenen Veränderungen schlechter gestellt werden, auf die vormals geltende Vergütungsordnung beziehen können (10 AZR 345/22). Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzungen: In diesen Fällen gelte die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzungen zur [...]