Gleichbehandlung – Geschlechtsbezogene Diskriminierung
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 13. Dezember 2022 entschieden, dass es sich um eine geschlechtsbezogene Diskriminierung handele, wenn eine Bewerbungsabsage mit der Begründung erfolge, dass „unsere sehr kleinen, filigranen Teile sind eher etwas für flinke Frauenhände“ (7 Sa 168/22). Rechtsgrundlagen: Es handele sich um Verstöße gegen §§ 3, 6, 7, 15 AGG. Praxistipp: Diese Entscheidung [...]