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Beitrag zur Flexi-Rente

Der Bundestag verabschiedete am 21. Oktober 2016 das sogenannte Flexi-Renten-Gesetz. Das Gesetz soll für Arbeitnehmer mehr individuelle Gestaltungsfreiheit beim Übergang vom Beruf in die Rente schaffen – längeres Arbeiten im Alter soll in Deutschland künftig attraktiver werden.

Das Gesetz sieht dabei zwei grundsätzliche Konstellationen vor: Die Kombination von

  1. Teilzeitarbeit und
  2. Teilrentenbezug

Die gesetzgeberische Intention für die Arbeitnehmer ist die, dass Arbeitnehmer dadurch (auch) ihre Rentenansprüche erhöhen können. Für Arbeitgeber soll das Gesetz die Möglichkeit schaffen, Fachkräfte im Alter länger an sich binden zu können. Darüber hinaus soll das Gesetz der Gesundheitsvorsorge der Arbeitnehmer dienen bzw. diese insoweit „verbessern“, als das folgendes Prinzip greifen soll:

  1.  Prävention vor Reha und
  2. Reha vor Rente

Bildnachweis: © electriceye – Fotolia.com

Von | 2017-01-11T20:55:41+01:00 21. November 2016|Arbeitsrecht, Sozialrecht|