Arbeitsvergütung – Rückzahlungsvereinbarung
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 29. Januar 2021 entschieden, dass eine Rückzahlungsklausel zulässig ist, wenn es aus personenbezogenen Gründen zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt (1 Sa 954/20). Personenbezogene Gründe: Können die Mitarbeiter aus personenbezogenen Gründen ihrer arbeitsvertraglichen Pflicht nicht (mehr) nachkommen, sei eine Rückzahlungsklausel zulässig bezüglich der Rückzahlung von Fortbildungskosten. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt [...]