Urlaub – Für Mehrurlaub gelten die Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten des Arbeitgebers nicht
Grundsatz: Der Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss vom 26. Juni 2023 entschieden, dass die arbeitgeberseitigen (hier: des Dienstherrn aufgrund des öffentlich-rechtlichen Bezugs des Falls) Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten nicht für die Erfüllung von „Mehrurlaub“ gelten (5 LA 119/22). Dogmatik: Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG gelte nur für den bezahlten Mindestjahresurlaub, nicht jedoch für Urlaub, der über dieses [...]