Betriebsverfassungsrecht – Keine Betriebsratsgründung zwecks Aufstellen eines Sozialplans
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 08. Februar 2022 entschieden, dass ein neugegründeter Betriebsrat nicht einen Sozialplan für eine im Vorfeld beabsichtigte Betriebsänderung erzwingen könne (1 ABR 2/21). Zeitpunkt: Maßgeblich für die Beteiligung eines Betriebsrats sei der Zeitpunkt der beabsichtigten Maßnahme. Existiere zu dem Zeitpunkt der Umsetzung einer beabsichtigten Betriebsänderung kein Betriebsrat, begründe sich auch im [...]