Vergütung – Pro rata bei Teilzeitmitarbeitern
Grundsatz: Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19. Oktober 2023 entschieden, dass ein teilzeitbeschäftigter Mitarbeiter nicht dieselbe Leistung erbringen muss wie ein Vollzeitbeschäftigter, um eine zusätzliche Vergütung zu erhalten (C-660/20). Diskriminierung: Dies sei diskriminierend gegenüber dem Teilzeitbeschäftigten. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Ein Teilzeitbeschäftigter darf gem. § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG nicht schlechter gestellt werden [...]