Befristungsrecht – Befristungen in elektronischer Form regelmäßig unwirksam
Grundsatz: Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 28. September 2021 entschieden, dass arbeitsvertragliche Befristungen in elektronischer Form regelmäßig unwirksam seien (36 Ca 15296/20). Verstoß gegen das Formerfordernis: Das strenge Formerfordernis führe dazu, dass ein nur in elektronischer Form unterzeichneter befristeter Arbeitsvertrag nur dann den formellen Voraussetzungen des Formerfordernisses entspreche, wenn die verwendete Signatur den besonderen europäischen [...]