Betriebsverfassungsrecht – Keine vorbeugende Unterlassung
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 01. Dezember 2021 entschieden, dass der Betriebsrat keine vorbeugende Unterlassung gegen Störungen beantragen könne (4 TaBV 19/21). Keine zukünftigen Unterlassungen: Eine vorbeugende Unterlassung gegen Störungen sei nicht möglich, nur gegen nachträgliche Störungen gem. § 101 S. 1 BetrVG. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Unterlassungen gegen zukünftige Störungen sind nicht möglich, [...]