Betriebsverfassungsrecht – Keine Betriebsänderung bei Errichtung „virtueller Gemeinschaftsbetriebe“
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2020 entschieden, dass die Erschaffung eines „virtuellen Gemeinschaftsbetriebs“ keine Betriebsänderung sei (26 TaBVGa 1498/20). Keine Betriebsänderung: Damit vertritt das Gericht die Auffassung, dass der Anwendungsbereich des § 111 BetrVG nicht eröffnet und demnach keine Beteiligung des Betriebsrats nötig sei. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Allerdings nur dann, wenn [...]