Betriebsverfassungsrecht – Die „zwei Hüte“
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Hessen hat mit Beschluss vom 02. Februar 2026 entschieden, dass das Betriebsratsmitglied auch dann zu einer Betriebsratssitzung geladen werden müssen, besonders in solchen Fällen, in denen das entsprechende Verlangen geäußert werde, wenn es seiner arbeitsvertraglichen Pflicht aufgrund einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nicht nachkommen könnte (16 TaBVGa 2/26). Ladungspflicht: Dem Grunde nach ist ein ordentliches Betriebsratsmitglied [...]
