Kostenerstattungsanspruch bei Betriebsratsschulungen
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Hessen hat am 11. März 2019 beschlossen, dass grundsätzlich dem Betriebsrat der Freistellungsanspruch des § 40 Abs. 1 BetrVG für Betriebsratsschulungen zustünde und nur wenn das einzelne Betriebsratsmitglied eine Verbindlichkeit eingegangen sei, einen eigenen Freistellungsanspruch gegen den Arbeitgeber geltend machen könnte – dann aber auch über dessen Amtszeit hinaus, sofern der (rechtmäßige) [...]
