Betriebsverfassungsrecht – Keine Anwendbarkeit der Schutzbestimmungen bei Entgeltforderungen
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Beschluss vom 20. Januar 2023 entschieden, dass die Schutzbestimmungen nicht anzuwenden seien für zukünftige Entgeltzahlungen (9 TaBV 33/22). Keine Rechtsgrundlage: § 78 S. 1 BetrVG sei für zukünftige Entgeltzahlungen nicht die einschlägige Rechtsgrundlage, da der Betriebsrat auf deren Grundlage ohnehin nur Beseitigungen verlangen könnte. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Begehrt der Betriebsrat [...]