Arbeitszeit – Bereitschaftszeit (nur) ausnahmsweise Arbeitszeit
Grundsatz: Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 09. März 2021 entschieden, dass Bereitschaftszeit nur im Ausnahmefall als vollumfängliche Arbeitszeit erfasst werde (C-344/19). Ausnahmefall: Die Bereitschaftszeit werde nur dann – im Ausnahmefall – als Arbeitszeit ge- und berechnet, wenn der Mitarbeiter durch die vom Arbeitgeber auferlegten Einschränkungen derart in seiner Freizeit beeinträchtigt wird, dass es für ihn [...]