Betriebsverfassungsrecht – Angemessene Anzahl von Beisitzern in der Einigungsstelle
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 01. Oktober 2020 entschieden, dass grundsätzlich die Besetzung der Einigungsstelle mit zwei Beisitzern auf jeder Seite angemessen sei (3 TaBV 4/20). Begründung: Dies entspreche dem Regelfall. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch nicht! Einen Regelfall für die Besetzung der Einigungsstelle zu nennen, verstößt gegen das Einzelfallprinzip. Abhängig von der Thematik hat [...]