Betriebsverfassungsrecht – Digitales Einsichtsrecht bei personellen Einzelmaßnahmen
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 13. Oktober 2022 entschieden, dass der Arbeitgeber seiner Unterrichtungsverpflichtung i.S.d. § 99 Abs. 1 BetrVG nachkomme, wenn er den Betriebsratsmitgliedern ein digitales Einsichtsrecht gewähre, da er die Bewerbungsunterlagen nicht in Papierform schulde, sondern dies auch digital erfolgen könne (2 TaBV 1/22). Voraussetzung der digitalen Einsichtnahme: Den Betriebsratsmitgliedern muss ein [...]