Kündigungsrecht – Leiharbeiter und Schutz der Stammbelegschaft
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 02. September 2020 entschieden, dass betriebsbedingte Kündigungen der Stammbelegschaft dann unzulässig sei, wenn eine Alternativbeschäftigung möglich sei, der Arbeitgeber diese aber von Leiharbeitnehmern ausführen lassen möchte (5 Sa 14/20). Vorgehen des Arbeitgebers: Wenn der Arbeitgeber mit Leiharbeitnehmern ein nicht schwankendes, sondern ein dauerhaftes Arbeitsvolumen ausüben möchte. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt [...]