Betriebsverfassungsrecht – Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Streikbruchprämien
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 30. Oktober 2024 entschieden, dass der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Verteilungsgrundsätze von ausgezahlten Streikbruchprämien habe (21 TaBV 8/24). Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers: Dem Arbeitgeber stünde allein das Recht zu, Streikbruchprämien zu zahlen und diese auch zu verteilen. Andernfalls könnte und würde der Betriebsrat zum einen aktiv in [...]