Vergütung – Keine Diskriminierung von Teilzeitmitarbeitern bei Überstunden
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 05. Dezember 2024 entschieden, dass ein teilzeitbeschäftigter Mitarbeiter nicht erst dann einen Überstundenzuschlag erhalten dürfte, wenn ein vergleichbarer Vollzeitarbeitnehmer diesen erhalten würde (8 AZR 370/20). Berechnungsmaßstab: Insoweit sei nicht ein (vergleichbarer) Vollzeitarbeitnehmer der Berechnungsmaßstab, anhand dessen der Überstundenzuschlag gewährt werden müsse, sondern bereits dann, wenn der Teilzeitarbeitnehmer seine individuelle (Teilzeit-)Arbeitszeit [...]