Arbeitszeit – Ist die aufgewendete Zeit für Corona-Selbsttests Arbeitszeit?
Grundsatz: Das Arbeitsgericht Chemnitz hat mit Beschluss vom 16. April 2021 entschieden, dass im Rahmen der Interessenabwägung die aufgewendete Zeit für Corona-Selbstteste (wohl) Arbeitszeit sei (3 BVGa 2/21). Nicht höchstrichterlich geklärt: Allerdings sei diese Frage nicht höchstrichterlich geklärt, hier: ob es Arbeitszeit im Sinne einer „erforderlichen“ Zeit im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn sei. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Noch fehlt [...]



