Kündigungsrecht – Verweigerung der Arbeitsleistung wegen Corona
Grundsatz: Das Arbeitsgericht Kiel hat mit Urteil vom 11. März 2021 entschieden, dass das beharrliche (Ver-)Weigern von Arbeitsleistungen eine außerordentliche Kündigung begründen könnte – besonders dann, wenn die Weigerung darauf beruhe, dass ein Familientreffen geplant sei (6 Ca 1912/20). Begründung: Trotz aktueller Zeit handele es sich um Arbeitsverweigerung. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Sicherlich gilt in Zeiten einer [...]




