Betriebsverfassungsrecht – Betriebsratsvorsitzender ist kein Datenschutzbeauftragter
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 06. Juni 2023 entschieden, dass der Betriebsratsvorsitzende als Datenschutzbeauftragter abberufen werden kann (9 AZR 383/19). Interessenkonflikt: Zwischen dem Vorsitz des Betriebsrats und der Stellung als Datenschutzbeauftragter könnte ein Interessenkonflikt hinsichtlich der Festlegung von Zwecken und Mitteln der Verarbeitung personenbezogener Daten bestehen. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Sowohl Betriebsratsmitglieder als auch Datenschutzbeauftragte [...]