Kein Versicherungsschutz beim Spazierengehen in der Mittagspause
Grundsatz: Das Landessozialgericht Hessen hat mit Urteil vom 24. Juli 2019 entschieden, dass nur betriebsdienliche Tätigkeiten von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst sein (L 9 U 208/17). Rechtsfolge: Dies bedeute, dass eigenverantwortliche und der Freizeit zuzuordnenden Tätigkeiten, so etwa ein Spaziergang in der Mittagspause, nicht erfasst sein und dabei entstandene Unfälle auch kein Arbeitsunfall i.S.d. [...]



