Arbeitgeber dürfen nicht das Betriebsratsbüro „umziehen“
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Hessen hat am 14. Januar 2019 beschlossen, dass ein Arbeitgeber nicht eigenmächtig das Betriebsratsbüro „umziehen“ lassen darf (16 TaBVGa 6/19). Rechtsfolge: Sämtliche Maßnahmen – das Umziehen von Arbeitsmitteln und Gegenständen – seien zu unterlassen, alles andere sei eine verbotene Eigenmacht. Praxishinweis: Diese Entscheidung ist nur richtig und fügt sich in den Telos und [...]



