Betriebsverfassungsrecht – Ort des Betriebsratsbüros
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht München hat mit Beschluss vom 01. Juli 2022 entschieden, dass ein Betriebsratsbüro auch in einer von der Betriebsstätte entfernten angemieteten Räumlichkeit sein könne (7 TaBV 70/21). Keine Betriebsratsbehinderung: In diesem Zusammenhang sei es keine Behinderung der Betriebsratsarbeit, wenn das Betriebsratsbüro nicht in der Betriebsstätte sei, wenn dies aus organisatorisch-räumlichen Gründen nicht möglich sei. Praxistipp: Diese [...]