Betriebsverfassungsrecht – Anpassung der Gremiumsgröße bei der Betriebsratswahl
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 24. April 2024 entschieden, dass zum Zeitpunkt der Betriebsratswahl eine zu geringe Anzahl an Kandidaten dazu führe, dass ein Betriebsrat in der nächst niedrigeren Stufe gewählt werde (7 ABR 6/23). Kleinerer Betriebsrat: Ein Betriebsrat sei zu bilden, auch in einer niedrigeren Stufe gem. § 9 BetrVG. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! [...]