Betriebsverfassungsrecht – Übernahme von Schulungskosten und dortigen Seminarbeigaben
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2021 entschieden, dass der Arbeitgeber die Kosten für ein Betriebsratsseminar zu übernehmen habe, sofern das dort vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich sei (7 ABR 27/20). Seminarbeigaben: Davon umfasst werden auch (wertvolle) Seminarbeigaben, sofern der Gesamtpreis für das Seminar marktüblich sei! Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Der Kostentragungsgrundsatz des [...]