Betriebsverfassungsrecht – Schulungsbeilagen
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 17. November 2021 entschieden, dass der Arbeitgeber auch die Kosten für ein Betriebsratsseminar zu tragen habe, wenn dort Seminarbeilagen (z.B. Tablet, Bücher) verteilt werden (7 ABR 27/20). Rechtswirkung: Solange es sich um ein Pauschalbetrag handele und die Seminargebühren (deswegen) nicht unangemessen hoch und unverhältnismäßig seien, begründe sich die Verpflichtung zulasten [...]