Betriebsverfassungsrecht – Rechte des Betriebsrats bei Einstellungen leitender Angestellter
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 04. Mai 2021 entschieden, dass der Betriebsrat bei einer beabsichtigten Einstellung eines leitenden Angestellten rechtzeitig zu infomieren sei, eine Zustimmung aber nicht erforderlich sei (6 TaBV 1/20). Umfang der Unterrichtung: Die Information umfasse die Person des betroffenen leitenden Angestellten sowie seine betriebliche Funktion, besonders dessen betriebliche Rolle. Weitere Auskünfte schulde [...]