Corona – Arbeitgeber trägt kein Arbeitsausfallrisiko bei Schließungen
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13. Oktober 2021 entschieden, dass der Arbeitgeber bei coronabedingten Schließungen nicht das Arbeitsausfallrisiko trage und er demzufolge nach nicht verpflichtet sei, die Beschäftigten für diese Zeit zu vergüten (5 AZR 211/21). Dogmatik: Der Arbeitgeber gerate bei solchen Anordnungen („Lockdown“) nicht in den Annahmeverzug und müsse demzufolge auch keine Vergütung zahlen. [...]



