Arbeitnehmerrechte – Beschäftigungsrecht
Grundsatz: Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat mit Beschluss vom 11. März 2021 entschieden, dass grundsätzlich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis ein Beschäftigungsanspruch bestehe (3 Ga 302/21). Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: Grundsätzlich bestünde das Recht auf tatsächliche Beschäftigung. Etwas anderes gelte aber dann, wenn berechtigte Arbeitgeberinteressen dem entgegenstünden, etwa beim Wegfall des Vertrauensverhältnisses, bei einem Mitarbeiter, der zur Konkurrenz wechseln wolle [...]