Ausschlussfristen – „Verfall aller Ansprüche“
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 26. November 2020 entschieden, dass eine Ausschlussklausel mit dem „Verfall aller Ansprüche“ nichtig sei (8 AZR 58/20). Begründung: Eine solche Klausel würde auch, unrechtmäßigerweise, Ansprüche aus vorsätzlicher Vertragsverletzung und aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung mit erfassen. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Sicherlich sind Ausschlussklauseln im Arbeitsrecht erlaubt und auch statthaft. Allerdings in [...]




