Betriebsverfassungsrecht – Anspruch auf Videokonferenztechnik
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 14. April 2021 entschieden, dass der Arbeitgeber die Kosten für die Ausstattung des Betriebsrats mit Videokonferenztechnik zu tragen habe (15 TaBVGa 401/21). § 129 BetrVG: Dies ergebe sich im Hinblick auf § 129 BetrVG, der die Ausstattung mit Videokonferenztechnik erforderlich mache. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Mit Einführung des § [...]