Zugang – Beweislast bei E-Mail
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 11. Januar 2022 entschieden, dass den Absender einer E-Mail die volle Beweislast treffe, dass die E-Mail dem Empfänger auch zugegangen sei (4 Sa 315/21). Rechtswirkung: Insoweit sei es irrelevant und nicht ausreichend, wenn der Absender vortrage, er habe nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhalten. [...]