Urlaubsrecht – Keine arbeitgeberseitige Mitwirkungsobliegenheit
Grundsatz: Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 30. September 2021 entschieden, dass keine arbeitgeberseitige Mitwirkungspflicht zur Urlaubsgewährung bei langzeiterkrankten Mitarbeitern bestünde (8 Ca 2545/21). Begründung: Der langzeiterkrankte Mitarbeiter könne ohnehin nicht vom Arbeitgeber in die tatsächliche Lage versetzt werden, den Urlaub nehmen zu können – deswegen entfalle diese Verpflichtung. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch nicht! Die Mitwirkungspflicht [...]