Private Handynummer in der Regel für Arbeitgeber tabu
Grundsatz: Mit Urteil vom 16. Mai 2018 entschied das Thüringer Landesarbeitsgericht, dass Arbeitnehmer nicht grundsätzlich dazu verpflichtet seien ihr private Handynummer anzugeben, da der Arbeitgeber im Notfall den Arbeitnehmer auch auf anderem Wege erreichen könne. Es sei nur unter besonderen Bedingungen und auch nur unter Voraussetzung strenger Grenzen möglich Kenntnis der privaten Handynummer eines Arbeitnehmers [...]




