Betriebsverfassungsrecht – Einsichtsrecht von Betriebsratsmitgliedern
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Sachsen hat mit Beschluss vom 11. Mai 2021 entschieden, dass der Betriebsrat verpflichtet sei, en Betriebsratsmitgliedern den Zugriff – sofern vorhanden – auf E-Mails zur Verfügung zu stellen für seine Ausschussarbeiten (3 TaBV 22/20). Rechtswirkung: Insoweit bestünde ein umfassendes Einsichtsrecht der Betriebsratsmitglieder in Unterlagen und Daten des Betriebsrats. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Der Betriebsrat [...]