Betriebsverfassungsrecht – Verstoß gegen das Begünstigungsverbot
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 05. April 2022 entschieden, dass eine Vereinbarung gegen das Begünstigungsverbot verstoße, nach der der Betriebsratsvorsitzende allein aufgrund seiner Betriebsratstätigkeit einen Dienstwagen auch privat nutzen dürfte (7 Sa 238/21). Rechtsgrundlage: Als Rechtsgrundlage diene dafür § 78 S. 2 BetrVG. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Die betriebsverfassungsgesetzlichen Schutzbestimmungen des § 78 BetrVG [...]
