Betriebsverfassungsrecht – Entsenderecht des Gemeinschaftsbetriebsrats in andere Gremien
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 29. Juli 2020 entschieden, dass auch ein Gemeinschaftsbetriebsrat i.S.v. § 1 Abs. 2 BetrVG (hier: 2) Mitglieder in andere Gremien, hier: in den Konzernbetriebsrat, entsende dürfe (16 TaBV 32/19). Voraussetzung: Dies gelte jedenfalls dann, wenn in einem oder mehreren anderen Betrieben kein anderer Betriebsrat bestünde. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Das [...]