Betriebsverfassungsrecht – Betriebsratssitzungen in Zeiten von Corona (2)
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 24. August 2020 entschieden, dass Betriebsratssitzungen als Videokonferenz lediglich eine zusätzliche Option sein (12 TaBVGa 1015/20). 129 BetrVG steht dem nicht entgegen: § 129 BetrVG sei nicht vorrangig, sondern lediglich eine zusätzliche Option. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Die Einführung des § 129 BetrVG ist als ein gesetzgeberisches Angebot zu [...]