Betriebsverfassungsrecht – Bruttogehaltslisten und Entgelttransparenzgesetz
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 28. Juli 2020 entschieden, dass der Betriebsrat bei der Beantwortung von Fragen im Kontext des Entgelttransparenzgesetzes mit einzubeziehen sei (1 ABR 6/19). Rechtsfolge: Insoweit begründe sich für einen gebildeten Betriebsausschuss ein Einsichts- und Auswertungsrecht. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Dem Betriebsrat obliegt die allgemeine Aufgabe, auch die Durchführung von Gesetzen zu [...]