Betriebsverfassungsrecht: Anhörungsverfahren gem. § 102 Abs. 1 BetrVG
Grundsatz: Das Arbeitsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 10. Februar 2020 entschieden, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wie das Anhörungsverfahren gem. § 102 Abs. 1 BetrVG auszusehen habe 8 Ca 334/18). Dogmatik: Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat vor der geplanten Kündigung ordnungsgemäß zu unterrichten über Sachverhalt und Kündigungsgrund Notwendiger Inhalt der Unterrichtung: Der notwendige Inhalt [...]