Betriebsverfassungsrecht – Gesamtbetriebsrat
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 24. Februar 2020 entschieden, dass es nicht erforderlich sei, dass der Gesamtbetriebsrat seine Sitzungen an einem Standort abhält, an dem für einen Betrieb kein Gremium gewählt worden sei (1 TaBV 21/19). Erforderlichkeit des Sitzungsumfangs: Der Umfang einer Gesamtbetriebsratssitzung lasse sich zudem nicht pauschal anhand des § 40 Abs. 1 [...]
